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Ausbildungsrichtlinien
für die Reiki-Ausbildung
im Bund Freier Reiki-Lehrer e.V. (BFR)
I. Die Lehrer des BFR
versichern, daß sie selbst eine vollständige Reiki-Ausbildung in den Graden 1,
2 und 3 (Meister bzw. Meister-/Lehrergrad) erhalten haben. Die Lehrer-Urkunde
wird dem BFR zusammen mit der Beschreibung der Meisterlinie in Kopie zur Verfügung
gestellt.
II. Sie erkennen an, daß Reiki
eine Energieform ist, die durch Menschen weitergegeben wird. Reiki ist verbunden
mit einer Haltung bedingungsloser Liebe. Von daher ergibt es sich, daß die
Ausbildung der Schüler mit großer Sorgfalt erfolgen muß, wobei finanzielle
Absichten im Hintergrund bleiben sollen.
III. Sie sorgen für regelmäßige
Reiki-Abende, in denen Gelegenheit gegeben ist, Reiki in einer würdigen Atmosphäre
zu praktizieren. Es müssen keine eigenen Reiki-Abende durchgeführt werden,
wenn die Schüler sich einem Reikikreis in zumutbarer Entfernung anschließen können.
IV. Die Ausbildung erfolgt unter
Beachtung einer Mindestausbildungszeit für die einzelnen Grade wie unter 6.
beschrieben. Es werden in allen Kursen maschinen- oder computergeschriebene
Unterlagen mitgegeben. Diese Unterlagen sind weder durch Bücher noch durch
selbstgeschriebene Aufzeichnungen sinnvoll zu ersetzen. Es wird darauf
hingewiesen, daß die Unterlagen nicht an andere weitergegeben werden sollen.
V. In den Reiki-Kursen werden nur Themen besprochen, die mit Reiki zu tun haben.
Es findet keine gleichzeitige Ausbildung in Farbfolienanwendung,, Aura-Soma,
Channeling, o.ä. statt.
Für die Ausbildung wichtige Seitenthemen sind: Aura und feinstoffliche Körper,
Chakras, ganzheitliches Heilen, gesunde Ernährung, Fragen bezüglich Leben und
Sterben, Karma u.ä.
VI. Mindestdauer der Ausbildung in Anwesenheit des Lehrer (keine
Ferneinweihung!):
1. - 3. Grad: 10 Stunden an mindestens zwei Tagen. Bei Einzelunterricht kann die
Zeit entsprechend kürzer sein.
Ein Vorbereitungsplan zum häuslichen Studium wichtiger Sachgebiete wird dem
Meister-Anwärter rechtzeitig vor dem Seminar oder besser schon mit den Reiki
II-Unterlagen ausgehändigt. Eine Einzelbesprechung mit dem Lehrer vor der
Zulassung ist wichtig, damit sich der Lehrer ein Bild über die Eignung zur
Meisterausbildung machen kann. Meistertreffen als Fortbildung und
Erfahrungsaustausch werden empfohlen.
Lehrer: Wiederholte Teilnahme an wenigstens zwei Seminaren zwischen
Lehrer-Anmeldung und Ausbildung. Üben in der Führung von kurzen Meditationen.
Es wird keine Mindeszeit festgelegt. Die Ausbildungszeit muß aber so lang sein,
daß der neue Lehrer in der Durchführung von Seminaren aller Grade völlig
sicher ist. Dem neuen Lehrer werden alle Unterlagen für die Kurse im 1. - 3.
Grad als Kopiervorlagen mitgegeben. Es kann ihm aber empfohlen werden, selbst in
nächster Zeit eigene Unterlagen zu erstellen.
Die Abstände zwischen den Einweihungen müssen für die nachfolgende
Verarbeitung der neuen Energien ausreichend sein. Sie richten sich nach dem
Entwicklungsstand des Einzuweihenden in gegenseitigem Einverständnis
(unverbindlicher Richtwert im Normalfall: 1. - 2. Grad - 3 Monate, 2. - 3. Grad
- 6 - 12 Monate).
VII. Es finden folgende Einweihungen statt:
1. Grad: 4 Einweihungen verteilt auf mindestens zwei Tage
2. Grad: 3 Einweihungen verteilt auf mindestens zwei Tage
3. Grad: 1 bis 3 Einweihungen in das Meistersymbol
VIII. Der Lehrer begleitet auch nach der Ausbildung die Schüler weiter, wenn
dies von ihnen gewünscht ist.
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Ehrenkodex
Mir liegt es am Herzen, . . .
in Übereinstimmung mit den Usui-Lebensregeln zu leben und zu versuchen, diese
in meinem Leben zu verwirklichen.
alle Reiki-Ausübenden und -Meister, gleich welcher Linie oder Organisation sie
angegliedert sind, zu respektieren und wertzuschätzen. Abstand davon zu nehmen,
negative Behauptungen über andere Reiki-Praktizierende und -Meister zu machen.
aktiv daran zu arbeiten, eine harmonische und freundschaftliche Zusammenarbeit
zwischen allen Reiki-Praktizierenden und -Meistern zu schaffen, gleich welcher
Linie oder Organisation sie angegliedert sind.
alle Schüler zu ermutigen, nach ihrer eigenen inneren Führung zu entscheiden,
von wem sie Reiki-Behandlungen bekommen und, bei wem sie sich ausbilden lassen möchten,
einschließlich der Möglichkeit, bei mehr als einem Lehrer in der Ausbildung zu
sein.
öffentlich alle meine Klienten und Schüler zu ermutigen, das Beste aus dem
Reiki-Programm zu machen, zu dem sie geführt worden sind.
immer daran zu arbeiten, meine Klienten und Schüler in die Lage zu versetzen,
sich selbst zu heilen, sie in ihrem persönlichen Wachstum wie auch in der
Entwicklung ihrer Reiki-Praxis zu ermutigen und zu unterstützen.
meine Schüler immer mit dem größtmöglichen Respekt zu behandeln, mich
niemals in illegale oder unmoralische Handlungen mit meinen Klienten oder Schüler
einzulassen,
äußerst vorsichtig mit Berührungen zu sein, wenn ich Reiki im Bereich von
Becken oder dem weiblichen Busen gebe,
niemals einen zu Behandelnden aufzufordern, sich auszuziehen und es nie zu
zweideutigen Bemerkungen und Anzüglichkeiten kommen zu lassen.
auf den Gebrauch von Drogen oder Alkohol während aller proffesionellen Tätigkeiten
zu verzichten.
wahr in meinen Anzeigen und bereit zu sein, vor künftigen Schüler die Inhalte
meiner Reiki-Kurse öffentlich darzulegen, ebenso die berechneten Gebühren und
den Zeitaufwand im Kurs, Auskunft darüber zu geben, was der Student nach
Abschluß seiner Ausbildung damit tun kann.
nie das Unterrichtsmaterial in meinen Kursen zu verwenden, auf das jemand
anderes die Nutzungsrechte hat, ohne daß er dies erlaubt hat und sich für den
Inhalt verbürgt.
mich um Erweiterung meiner beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten zu bemühen.
intensiv an meiner eigenen Heilung zu arbeiten, so daß ich die Essenz von Reiki
in allem, was ich tue, zum Ausdruck bringen kann.
meinen Klienten die Möglichkeiten von Reiki realistisch darzulegen, ihnen zu
erklären daß ein Heilungserfolg nicht garantiert ist, und daß Reiki kein
Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung ist.
niemals medizinische oder psychatrische Diagnosen zu stellen und keine
Medikamente zu verschreiben,
niemals vorzuschlagen, daß ein Klient ärztlich verschriebene Medikamente
wechselt oder absetzt oder verschriebene Behandlungen wechselt,
mich mit meinen Ratschlägen nie in Widerspruch zu Behandlungen von
autorisierten Stellen zu begeben.
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